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KIRCHENVORSTAND
Der Kirchenvorstand Ist für die Verwaltung des
Vermögens In der Kirchengemeinde zuständig. Er
vertritt die Kirchengemeinde und ihr Vermögen im
Rechtsverkehr und ist für alte Fragen der
Vermögensverwaltung (Erstellung und Beschluss des
Haushaltsplanes; Verwaltung der Liegenscharten;
Personalfragen der kirchlichen Mitarbeiter)
zuständig. Der Kirchenvorstand trifft jedoch
keine die Seelsorge betreffenden Entscheidungen.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als
Vorsitzenden und 8 von den Mitgliedern der
Gemeinde gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit der
Kirchenvorsteher beträgt 6 Jahre. Alle drei
Jahre scheidet die Hälfte der gewählten
Mitglieder aus. Die Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit gefasst. Der Vorsitzende hat nur eine
Stimme, die jedoch bei Stimmengleichheit
entscheidet.
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